Alkohol und E-Scooter

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille einen E-Scooter fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält in der Regel einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das bei einem Ersttäter, der alkoholisiert einen E-Scooter fährt 500.- €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. 

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer eines E-Scooters alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Als Ausfallerscheinungen können dabei zum Beispiel gelten: mit dem E-Scooter Schlangenlinien fahren, mit dem E-Scooter zu schnell oder zu langsam fahren, auf Gefahren im Straßenverkehr falsch reagieren, usw. Dies führt auch als E-Scooter-Fahrer grundsätzlich ebenfalls zur Eintragung von Punkten in Flensburg und einem Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender Führerscheinsperre. Das heißt, die Fahrerlaubnis wird dem Fahrer eines E-Scooters entzogen und es ist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle erforderlich. Bei einem Wert ab 1,6 Promille ist zudem grundsätzlich die Vorlage einer bestandenen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich.

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Wichtig

Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille.

Beachte

Bei Überschreitung des Alkoholgrenzwertes kann man auch als E-Scooter-Fahrer Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg (Fahreignungsregister) erhalten. 

Praxistipp

In Verfahren, bei denen man als Fahrer eines E Scooters im alkoholisierten Zustand durch die Polizei aufgehalten wird, ist es sehr empfehlenswert frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, um Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen zu können.

Sie Stehen bei uns an erster Stelle

Auf  die Anwälte der Kanzlei Seidl Hiermer, Köpping & Kollegen können sie sich verlassen. Jeder Fall wird bei uns mit der gleichen Sorgfallt und Genauigkeit bearbeitet. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Kündigung in München hilft gerne.

Die 5 häufigsten Fragen zum Thema E-Scooter

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